Webfonts, Google Analytics und Cookiebot

Das visionbites DSGVO-Update 2022

Das Jahr 2022 brachte einige juristische Entscheidungen, mit denen sich Website-Verantwortliche auseinandersetzen müssen. Während Österreich und Frankreich Google Analytics als nicht DSGVO-konform einstuften, urteilte das Münchner Landgericht zur Einbindung von Webfonts (z.B. Google Fonts): Werden diese von externen Servern ohne explizite Zustimmung des Users über eine Consent-Management-Lösung geladen, liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor (auch mit dem Hinweis auf das berechtigte Interesse des Websitebetreibers). Bereits Ende 2021 urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die weit verbreitete Einbindung des Cookiebots problematisch ist.

Technische Fragen zur DSGVO?
DSGVO_Datenschutz-Grundverordnung-Jungel

Webfonts

Google Analytics

Vorteile des visionbites Consent Managers



Dr. Nepomuk Gasteiger | Geschäftsführer

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